NULLBEFUNDSichere Datenlöschung
Befund: Null

Datei nicht gefunden.
Genau so soll es sein.

Wir holen Ihre Notebooks, Smartphones, Server und Festplatten ab, löschen jeden Datenträger nach NIST SP 800-88 und weisen es je Seriennummer nach. Danach sind die Geräte frei für die Weiternutzung.

Verfahren
NIST SP 800-88
Nachweis
je Seriennummer
Prüfung
100 % verifiziert
Löschstation LS-01 · Auftrag L-2026-0001läuft
12 Datenträger · 0 TrefferIllustration
Das Ziel jeder Löschung

Null lesbare Daten.
Geprüft, nicht vermutet.

Eine Löschsoftware, die „fertig“ meldet, ist noch kein Nachweis. Bei uns gilt ein Datenträger erst als erledigt, wenn die Prüfung bestanden ist oder ein Vernichtungsnachweis vorliegt. Dafür lesen wir jeden Datenträger nach der Löschung aus, eine Stichprobe zusätzlich mit einem zweiten Werkzeug und einer zweiten Person.

Geräte

Das richtige Verfahren für jeden Datenträger

Überschreiben allein reicht bei modernen Datenträgern nicht. Wir wählen je Gerätetyp das passende Verfahren und prüfen das Ergebnis.

Clear · Purge

Festplatten

HDD mit SATA oder SAS: vollständiges Überschreiben inklusive versteckter Bereiche, danach Lesen des ganzen Datenträgers.

Purge

SSD und NVMe

Löschung über die Firmware (Sanitize, Secure Erase). So werden auch Reservebereiche erfasst, die Überschreiben nicht erreicht.

Purge · Freigabe

Notebooks, Macs, Smartphones

Inklusive Apple-, Samsung- und Android-Geräten. Wir lösen Bindungen, damit die Geräte danach wieder nutzbar sind.

Purge · Clear

Server, Storage, Netzwerk

Jeder Datenträger wird einzeln erfasst und gelöscht. Dazu Controller-Caches, Boot-Medien und Konfigurationen von Switches und Firewalls.

Ablauf

Eine Übergabekette ohne Lücke

Zu jedem Zeitpunkt ist dokumentiert, wo ein Gerät ist und wer dafür verantwortlich ist. Jeder Schritt hinterlässt einen Nachweis.

  1. 01

    Vorbereitung

    Mengen, Termine, Verfahren. Wir prüfen mit Ihrer IT, welche Geräte noch gebunden sind.

    AV-Vertrag
  2. 02

    Übernahme

    Jedes Gerät mit Serien- und Inventarnummer erfasst, mit Ihrer Liste abgeglichen.

    Übergabeprotokoll
  3. 03

    Transport

    Verplombte Behälter, direkte Fahrt ins eigene, abschließbare Lager.

    Plombennummern
  4. 04

    Löschung

    An Löschstationen für viele Geräte gleichzeitig, ohne Internet. Auf Wunsch bei Ihnen vor Ort.

    Löschprotokoll je Datenträger
  5. 05

    Prüfung

    Jeder Datenträger geprüft, Stichprobe im Vier-Augen-Prinzip. Nicht Löschbares wird zertifiziert vernichtet.

    Prüfvermerk
  6. 06

    Abschluss

    Rückgabe, Wiederverwendung oder Entsorgung über einen zertifizierten Fachbetrieb.

    Abschlussbericht
Weiternutzung

Gelöscht und wieder nutzbar

Firmengeräte sind oft fest an die Organisation gebunden. Auch gelöscht melden sie sich wieder bei der alten Verwaltung an oder bleiben gesperrt. Wir sorgen mit Ihrer IT dafür, dass die Bindung vorher gelöst wird.

  • Apple Aktivierungssperre aufheben, im Apple Business Manager freigeben, aus dem MDM entfernen. In genau dieser Reihenfolge.
  • Samsung und Android Abmeldung aus Knox Mobile Enrollment bzw. Zero-Touch, Google-Konto entfernen.
  • Windows Aus Autopilot und Intune löschen, BIOS-Passwörter entfernen.
  • Gesperrte Geräte melden wir Ihnen mit Seriennummer. Gelöscht werden die Daten in jedem Fall.
Smartphone · SN F2LXK3… Freigabe
  • Aktivierungssperre aufgehoben
  • Im Apple Business Manager freigegeben
  • Aus MDM entfernt
  • Gelöscht · Purge
Bereit für den nächsten Einsatz
Illustration
Abschlussbericht248Datenträger übernommen
LöschprotokollL-2026-0001-0017
Seriennummer
S6XXNX0T123456
Datenträger
NVMe-SSD · 512 GB
Verfahren
NVMe Sanitize
NIST-Stufe
Purge
Prüfung
nur Nullen
Ergebnis
BESTANDEN
Befund0
Beispieldaten
Nachweise

Prüfbar für Datenschutz und Revision

Ihre Verantwortung für die Löschung bleibt. Mit unseren Unterlagen können Sie sie für jede einzelne Seriennummer belegen.

  • ÜbergabeprotokollSerien- und Inventarnummern, Plomben, Unterschriften
  • Löschprotokoll je DatenträgerModell, Seriennummer, Verfahren, Prüfergebnis, ausführende Person
  • Vernichtungsnachweisfür defekte Datenträger nach ISO/IEC 21964
  • Abschlussbericht und Gesamtlisteunterschrieben, dazu alle Daten als Excel/CSV
  • Schutz vor VeränderungSHA-256-Prüfsumme je Protokoll
Muster-Löschprotokoll (PDF)
Für wen

Für alle, die Löschung nachweisen müssen

Energieversorger und KRITIS

Lieferantenprüfung, Sicherheitsfragebogen, AV-Vertrag: Wir liefern die Unterlagen, die Einkauf und Informationssicherheit verlangen.

Behörden und Kommunen

Löschung auf Wunsch vollständig vor Ort. Die Datenträger verlassen Ihr Haus erst gelöscht und geprüft.

Banken und Versicherungen

Prüfbare Nachweise je Seriennummer für Revision, Datenschutz und Aufsicht.

Praxen und Kanzleien

Für Berufsgeheimnisträger verpflichten wir alle Beteiligten zusätzlich nach § 203 StGB.

IT-Dienstleister und Leasing

Rückläufer aus Rollouts und Leasing: gelöscht, freigegeben, bereit für den nächsten Einsatz.

Sicherheit

Eigenes Lager.
Klare Regeln.

  • Abschließbares Lager mit Platz für große Rollouts. Zutritt nur für benannte Personen, jeder Zutritt protokolliert.
  • Löschstationen für viele Geräte gleichzeitig, getrennt vom Internet und vom Firmennetz.
  • Verpflichtetes Personal mit Vier-Augen-Prinzip bei Übernahme und Stichprobe.
  • Vertraglich geregelt mit AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO und beschriebenen Schutzmaßnahmen.
Unterlagen

Zum Herunterladen

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ist NULLBEFUND zertifiziert?

NULLBEFUND ist kein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und kein Vernichtungsbetrieb, und wir schreiben das auch nirgends. Entscheidend für Ihren Nachweis ist, dass jede Löschung nach einem anerkannten Standard (NIST SP 800-88) erfolgt, geprüft und je Seriennummer dokumentiert wird. Die physische Vernichtung defekter Datenträger und die Entsorgung übernehmen zertifizierte Fachbetriebe, deren Nachweise Sie mit erhalten.

Brauchen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Ja. Wer im Auftrag Datenträger mit personenbezogenen Daten löscht, verarbeitet diese Daten im Sinne der DSGVO. Den AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO schließen wir vor der ersten Abholung. Ihre eigene Vorlage unterschreiben wir gern.

Wir sind Praxis oder Kanzlei. Was gilt für uns?

Als Berufsgeheimnisträger müssen Sie Dienstleister, die mit geschützten Daten in Berührung kommen können, zur Verschwiegenheit verpflichten (§ 203 Abs. 4 StGB). Diese Verpflichtung unterschreiben wir und alle eingesetzten Mitarbeiter zusätzlich zum AV-Vertrag.

Müssen alte Datenträger vernichtet werden?

Nein. Die DSGVO verlangt, dass Daten nachweisbar gelöscht sind, nicht dass der Datenträger zerstört wird. Eine geprüfte Löschung mit Protokoll genügt und erhält den Wert der Geräte. Vernichtet werden nur defekte Datenträger oder wenn Ihre Vorgaben es verlangen.

Warum reicht Formatieren oder Zurücksetzen nicht?

Beim Formatieren bleiben die Daten auf dem Datenträger und lassen sich mit einfachen Mitteln wiederherstellen. Zurücksetzen auf Werkseinstellungen löscht oft wirksam, liefert aber keinen Nachweis. Für Ihre Dokumentation brauchen Sie ein Protokoll je Datenträger.

Können Sie auch bei uns vor Ort löschen?

Ja. Für besonders schutzbedürftige Daten kommen wir mit mobilen Löschstationen zu Ihnen. Die Datenträger verlassen Ihr Gebäude erst, wenn sie gelöscht und geprüft sind.

Was passiert mit Geräten, die noch gesperrt sind?

Wir prüfen jedes Gerät beim Eingang. Geräte mit Aktivierungs- oder Verwaltungssperre melden wir Ihnen mit Seriennummer. Nach der Freigabe durch Ihre IT löschen wir erneut. Die Daten werden in jedem Fall gelöscht.

Wie lange dauert eine Löschung?

Von wenigen Minuten (SSD und NVMe über die Firmware) bis zu mehreren Stunden (große Festplatten mit Überschreiben). Da wir viele Geräte parallel löschen, sind auch große Mengen schnell erledigt. Einen verbindlichen Zeitplan erhalten Sie mit dem Angebot.

Was kostet die Löschung?

Abgerechnet wird je Gerät bzw. Datenträger, abhängig von Menge, Gerätetyp und Abholort. Sie erhalten ein Angebot innerhalb eines Werktags.

Was passiert nach der Löschung mit den Geräten?

Wie Sie es wünschen: Rückgabe an Sie oder Entsorgung über einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb nach ElektroG. Ob sich ein Weiterverkauf noch funktionsfähiger Geräte lohnt, prüfen wir auf Anfrage. Der Verbleib steht im Abschlussbericht.

Welche Geräte?